Datenschutz und Mitgliederlisten in Vereinen

Vereine spielen eine bedeutende Rolle im ehrenamtlichen Engagement, doch es können auch Konflikte über den Zugriff auf Mitgliederlisten entstehen.
Wir möchten Ihnen einen kurzen Überblick über das Thema Datenschutz in diesem Zusammenhang geben.

In Vereinen werden Mitgliederkarteien oder -datenbanken geführt, die personenbezogene Daten enthalten, wie Namen, Adressen und Kontoinformationen.
Der Zugriff auf diese Listen ist heikel, und in der Regel benötigen der Vorstand und mit der Mitgliederverwaltung beauftragte Personen Zugriffsrechte.
Es entstehen jedoch Fragen bezüglich der Zugriffsrechte anderer Mitglieder.

Im Vereinsalltag kommuniziert der Vorstand oft einseitig mit den Mitgliedern, während Trainer und Abteilungsleiter in den jeweiligen Untergruppen Kontakt
zu den Mitgliedern haben. Diese Verarbeitungen der Mitgliederdaten sind in der Regel durch die Mitgliedschaft im Verein gerechtfertigt.

Es kann jedoch zu vereinsinternen Konflikten kommen, wenn es um Ausrichtung oder Personalien geht. In solchen Fällen möchten die Oppositionsgruppen
oft Zugriff auf die vollständige Mitgliederliste oder die Mitgliederdatenbank, um beispielsweise eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen.
Es gibt Gerichtsurteile, die die Herausgabe solcher Listen angeordnet haben, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt und Datenschutzbedenken nicht entgegenstehen.
(Urteil des AG Hannover 435 C 10856/18 vom 13.02.2019 oder Urteil des OLG Hamm 8 U 94/22 vom 26.04.2023)

Wir möchten darauf hinweisen, dass die Offenlegung von Mitgliederdaten immer auf einem berechtigten Interesse basiert und eine Interessensabwägung
durchgeführt wird. Ein einfacher Widerspruch ist in solchen Fällen nicht ausreichend, es müssen besondere Gründe vorliegen, um einen wirksamen
Widerspruch geltend zu machen.

Bei Fragen oder Bedenken stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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