OLG Celle – Az.: 3 U 85/22 – Urteil vom 01.03.2023

 

Viele Teilnehmer von Online-Coachings haben negative Erfahrungen gemacht,
da sie nicht den erhofften Erfolg erzielten und viel Geld für nutzlose Coachings ausgaben.
Doch ein Urteil des OLG Celle vom 1. März 2023 (Az.: 3 U 85/22) hat gezeigt, dass sowohl
Verbraucher als auch Unternehmer aus vielen Online-Coaching-Verträgen aussteigen können.

Laut dem Urteil ist ein Vertrag über ein Online-Coaching nichtig, wenn der Coach keine erforderliche Zulassung gemäß § 12 FernUSG besitzt.
Diese Zulassung ist selten vorhanden. Dadurch werden die Online-Coaching-Verträge unwirksam, selbst wenn sie von Unternehmern abgeschlossen wurden.

Im Fall vor dem OLG Celle hatte eine Frau ein 12-monatiges Online-Coaching für 2.200 Euro pro Monat abgeschlossen. Kurz nach der Auftragsbestätigung erklärte sie die Anfechtung,
den Widerruf und die Kündigung des Vertrags. Der Coach lehnte dies ab und klagte auf volle Zahlung der Kursgebühren. Die Frau argumentierte, dass der Vertrag nichtig sei, da der
Coach keine Zulassung gemäß § 12 FernUSG besitzt. Zusätzlich sei der Vertrag aufgrund überhöhter Vergütung sittenwidrig und damit nichtig.

Das OLG Celle gab der Frau recht und wies die Klage auf Zahlung der Gebühren ab. Es betonte, dass Online-Coaching-Verträge nur wirksam sind, wenn der Coach die erforderliche
Zulassung hat. Im vorliegenden Fall war der Vertrag aufgrund fehlender Zulassung bereits unwirksam. Ob er auch aus anderen Gründen nichtig ist, wurde nicht weiter untersucht.
Die Frau muss keine weiteren Zahlungen leisten und kann bereits gezahlte Gebühren zurückfordern.

 

Das OLG stellte klar, dass das FernUSG nicht nur Verbraucher, sondern auch Unternehmer schützt, die einen Vertrag über einen Fernlehrgang abgeschlossen haben.
Daher spielt es keine Rolle, ob die Frau den Vertrag als Verbraucherin oder Unternehmerin abgeschlossen hat – er ist unwirksam.

Sie bieten ein Coaching an? Wenn ja, dann empfehlen wir dieses Urteil auf Anwendbarkeit zu prüfen. Gerne unterstützen wir Sie.

Weitere Informationen können Sie dem Link in der Überschrift entnehmen. 

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