Urteil: Private Nutzung der betrieblichen IT
LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.01.2023 – 12 Sa 56/21 Erstmalig wurde ein Arbeitgeber zu der Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von 3.000 € verurteilt, da die Privatnutzung der betrieblichen IT nicht eindeutig geregelt war. Hier sind die zentralen Punkte zusammengefasst: Wenn der Arbeitgeber die private Nutzung bestimmter Kommunikationsmittel (wie WhatsApp, SMS oder Telefon) […]